Die Anhängerhaftung
Zum 17.07.2020 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach bei Unfällen von Fahrzeugen mit Anhängern nunmehr wieder vorrangig der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Mit dieser Neuregelung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2010 korrigiert, wonach bei einem Unfall mit einem Gespann der Schadenaufwand in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen war. Nunmehr sind in das StVG die §§ 19 und 19a neu eingefügt worden, die die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zusammengefasst gesetzlich neu regeln. Beim Fahren mit einem Gespann haftet nunmehr grundsätzlich wieder ausschließlich das Zugfahrzeug. Deren Kfz-Haftpflichtversicherer ist
Fahrradstreifen verleiten zur Nähe
Neue Forschungsergebnisse suchen nach Infrastrukturlösungen für ein sicheres Miteinander von Radfahrenden und Autofahrenden – mit ernüchternden Ergebnissen. Wie lässt sich das Nebeneinander von Autofahrenden und Radfahrenden sicherer gestalten? Helfen Markierungen? Tragen Fahrradstreifen dazu bei, dass der Mindestabstand beim Überholen eingehalten wird? Die Studienergebnisse von Verkehrspsychologin Dr. Anja Katharina Huemer von der Technischen Universität Braunschweig sind ernüchternd. Grundlagenforschung vorab Vorweg testeten Huemer und ihr Team die Belastbarkeit von Daten, die am Fahrsimulator erhoben werden. Fazit: Simulatoren sind sehr gut für Untersuchungen zur Infrastruktur für Radfahrende geeignet. Die Ergebnisse aus dem Simulator decken sich mit Ergebnissen aufwendiger Realverkehrsstudien. Zudem seien Simulator-Studien sicher,
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