Nr. 533221 | 14. Oktober 2021 | Do. | Oldenburg |
Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer eingeführt.
Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige, dass man als Ausbildungsfahrlehrer tätig wird. Fahrlehrer, die zum 01.01.2018 Ausbildungsfahrlehrer waren, müssen ihre erste Fortbildung bis zum 31.12.2019 absolviert haben.
Inhalt dieser Fortbildung:
Rechtliche Grundlagen
• Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Fahrlehrers
• Änderungen der Ausbildung zum Fahrlehrer
• Änderungen in der Prüfung zum Fahrlehrer
• Rechte und Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und des Fahrlehreranwärters
Gestaltung des Lehrpraktikums des Fahrlehreranwärters in der Ausbildungsfahrschule
• Ausbildungsplan
• Dokumentation der Ausbildung
Die Fahrlehrerprüfung
• Qualitätskriterien für einen guten Unterricht
• Lehrproben planen und dokumentieren
Seminarkosten: (nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei) | 1 Tag |
für Mitglieder eines Verbandes der BVF | 145,00 € |
für Nichtmitglieder | 195,00 € |
Zur Anmeldung Zurück zur Übersicht | Ansprechpartnerin: Manuela Bruneske Tel.: 05 11-87 65 07 15 Mail: m.bruneske@flv-nds.de |