Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen anerkannt nach § 53 (3) FahrlG

Nr. 53542423.10.2024Mo.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53552404.11.2024Mo.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 53562411.12.2024Mi.Laatzenzur Anmeldung


Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen eingeführt.

Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer*innen alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Inhalt dieser Fortbildung:


Rechtliche Grundlagen

• Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des /der Fahrlehrers*in

• Änderungen der Ausbildung zum / zur Fahrlehrer*in

• Änderungen in der Prüfung zum / zur Fahrlehrer*in

• Rechte und Pflichten des / der Ausbildungsfahrlehrers*in und des / der Fahrlehreranwärters*in

Gestaltung des Lehrpraktikums des / der Fahrlehreranwärters*in in der Ausbildungsfahrschule

• Ausbildungsplan

• Dokumentation der Ausbildung

Die Fahrlehrerprüfung

• Qualitätskriterien für einen guten Unterricht

• Lehrproben planen und dokumentieren

Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
2023
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF 170,00 €
für Nichtmitglieder 225,00 €

Zur Anmeldung

Zurück zur Übersicht
Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

... weiterlesen