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Nr. 535424 23.10.2024 Mo. Laatzen BELEGT
Nr. 535524 04.11.2024 Mo. Oldenburg BELEGT
Nr. 535624 11.12.2024 Mi. Laatzen zur Anmeldung

Nr. 53392522.03.2025Sa.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53402511.09.2025Do.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 53412521.11.2025Fr.Laatzenzur Anmeldung

Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen eingeführt.

Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer*innen alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Inhalt dieser Fortbildung:

Rechtliche Grundlagen

• Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des /der Fahrlehrers*in

• Änderungen der Ausbildung zum / zur Fahrlehrer*in

• Änderungen in der Prüfung zum / zur Fahrlehrer*in

• Rechte und Pflichten des / der Ausbildungsfahrlehrers*in und des / der Fahrlehreranwärters*in

Gestaltung des Lehrpraktikums des / der Fahrlehreranwärters*in in der Ausbildungsfahrschule

• Ausbildungsplan

• Dokumentation der Ausbildung

Die Fahrlehrerprüfung

• Qualitätskriterien für einen guten Unterricht

• Lehrproben planen und dokumentieren

 

Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF / 2024
für Mitglieder eines Verbandes der BVF / 2025
170,00 €
190,00 €
für Nichtmitglieder / 2024
für Nichtmitglieder / 2025
225,00 €
235,00 €

 


 

Zur Anmeldung

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Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de