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Nr. 53392522.03.2025Sa.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53402511.09.2025Do.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 53412521.11.2025Fr.Laatzenzur Anmeldung

Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen eingeführt.

Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer*innen alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Inhalt dieser Fortbildung:

Rechtliche Grundlagen

• Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des /der Fahrlehrers*in

• Änderungen der Ausbildung zum / zur Fahrlehrer*in

• Änderungen in der Prüfung zum / zur Fahrlehrer*in

• Rechte und Pflichten des / der Ausbildungsfahrlehrers*in und des / der Fahrlehreranwärters*in

Gestaltung des Lehrpraktikums des / der Fahrlehreranwärters*in in der Ausbildungsfahrschule

• Ausbildungsplan

• Dokumentation der Ausbildung

Die Fahrlehrerprüfung

• Qualitätskriterien für einen guten Unterricht

• Lehrproben planen und dokumentieren

 

Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF 190,00 €
für Nichtmitglieder 235,00 €

 


 

Zur Anmeldung

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Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de