Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen anerkannt nach § 53 (3) FahrlG

Nr. 53512403.01.2024Mi.LaatzenBELEGT
Nr. 53532408.02.2024Do.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 53502422.02.2024Do.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53542423.10.2023Mo.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53552404.11.2024Mo.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 53562411.12.2024Mi.Laatzenzur Anmeldung


Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen eingeführt.

Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer*innen alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Inhalt dieser Fortbildung:


Rechtliche Grundlagen

• Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des /der Fahrlehrers*in

• Änderungen der Ausbildung zum / zur Fahrlehrer*in

• Änderungen in der Prüfung zum / zur Fahrlehrer*in

• Rechte und Pflichten des / der Ausbildungsfahrlehrers*in und des / der Fahrlehreranwärters*in

Gestaltung des Lehrpraktikums des / der Fahrlehreranwärters*in in der Ausbildungsfahrschule

• Ausbildungsplan

• Dokumentation der Ausbildung

Die Fahrlehrerprüfung

• Qualitätskriterien für einen guten Unterricht

• Lehrproben planen und dokumentieren

Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
2023
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF 170,00 €
für Nichtmitglieder 225,00 €

Zur Anmeldung

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Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de

Umfrageergebnisse TÜV

29.10.2021 – Wie auf der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V. am 09.10.2021 angekündigt, erhalten Sie die Umfrageergebnisse zur Prüfplatzproblematik, nach TÜV-Regionen gegliedert, zu Ihrer Kenntnis.

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