Hinterbliebenenhilfe im Sterbefall

Der Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V. unterhält ein Fahrlehrer-Hilfswerk. Es führt den Namen „Hinterbliebenenhilfe im Sterbefall“. Sie bildet – ohne selbst Rechtspersönlichkeit zu sein – eine besondere Organisation innerhalb des Verbandes. 

Auf Umlagebasis ist für jedes verstorbene Mitglied z. Zt. ein Betrag von 
10,00 €
 als Spende zu entrichten. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen schnell und unbürokratisch eine Summe von 

z. Zt. 4.200,00 € ausgezahlt.

Der Eintritt in die „Hinterbliebenenhilfe im Sterbefall” ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V. möglich. 


Ab dem vollendeten 50. bis zum vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Eintrittsgeld von 250,00 € zu entrichten, ab dem vollendeten 55. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr ist ein Eintrittsgeld von 500,00 € zu entrichten.

Aufnahmeantrag

Geschäftsordnung 


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

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