ASF und FES Fortbildungen für Seminarleiter*innen

nach § 53 (2) FahrlG

Ab 01.01.2018 haben Inhaber*innen einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar für Fahranfänger*innen (ASF) und einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme Fahreignungsseminar (FES) alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung für das jeweilige Seminar vermittelt werden.

Die Fortbildungsverpflichtung wurde also auf einen zweijährigen Zeitraum verlängert. Gleichzeitig sind die Stichtage innerhalb des Jahres hinfällig. Alle Fristen beziehen sich auch in diesem Bereich auf das Jahresende.

Nr. 520724ASF21.02.2024Mi.Laatzenzur Ameldung
Nr. 520824ASF05.11.024Di.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 520924FES06.11.2024Mi.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 521124ASF10.12.2024Di.Laatzenzur Anmeldung
Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF165,00 €
für Nichtmitglieder215,00 €

Neue Fortbildungspflichten § 53 FahrlG

Zurück zur ÜbersichtAnsprechpartnerin: Manuela Bruneske
Tel.: 05 11-87 65 07 15
Mail: m.bruneske@flv-nds.de

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

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