ASF und FES Fortbildungen für Seminarleiter*innen

nach § 53 (2) FahrlG

Ab 01.01.2018 haben Inhaber*innen einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar für Fahranfänger*innen (ASF) und einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme Fahreignungsseminar (FES) alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung für das jeweilige Seminar vermittelt werden.

Die Fortbildungsverpflichtung wurde also auf einen zweijährigen Zeitraum verlängert. Gleichzeitig sind die Stichtage innerhalb des Jahres hinfällig. Alle Fristen beziehen sich auch in diesem Bereich auf das Jahresende.

Nr. 521923ASF 25.04.23Di.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522023ASF 27.04.23Do.Achimzur Anmeldung
Nr. 522123 FES28.04.23Fr.Achimzur Anmeldung
Nr. 522223ASF 22.05.23Mo.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 522323ASF 28.08.23Mo.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522423 FES29.08.23Di.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522523ASF 31.08.23Do.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 522623ASF 14.09.23Do.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522723ASF 07.11.23Di.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522823ASF 11.11.23Sa.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 522923ASF 21.11.23Di.OldenburgBELEGT
Nr. 523023FES 22.11.23Mi.Oldenburgzur Anmeldung
Nr. 523123ASF 23.11.23Do.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 523223 FES24.11.23Fr.Laatzenzur Anmeldung
Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF165,00 €
für Nichtmitglieder215,00 €

Neue Fortbildungspflichten § 53 FahrlG

Zurück zur ÜbersichtAnsprechpartnerin: Manuela Bruneske
Tel.: 05 11-87 65 07 15
Mail: m.bruneske@flv-nds.de

Fortbildungskalender 2022 / 2023

Unser neuer Fortbildungskalender 2022/23 in elektronischer Form. Über die Verlinkungen gelangen Sie direkt zur Anmeldung oder auf unsere Internetseite. Wir werden den Kalender ebenfalls in der Verbands-App für Sie bereit

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