Umfrageergebnisse TÜV
29.10.2021 – Wie auf der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V. am 09.10.2021 angekündigt, erhalten Sie die Umfrageergebnisse zur Prüfplatzproblematik, nach TÜV-Regionen gegliedert, zu Ihrer Kenntnis.
70. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
01.07.2021 – Am 11. März 2021 fand in Göttingen die 70. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) statt. Im Zuge dieser Versammlung musste ein neuer Vorsitzender gewählt werden, denn der bisherige Vorsitzende, Dieter Quentin, hat das Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die Delegierten aus den 18 Landesverbänden wählten Jürgen Kopp, den Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Bayern, zum neuen 1. Vorsitzenden der BVF. Kurt Bartels, Vorsitzender aus dem Verband Nordrhein, wurde in seiner Position des 1. stellvertretenden Vorsitzenden wieder gewählt. Neuin den geschäftsführenden Vorstand der BVF als 2. stellv. Vorsitzender wurde Ralf Nicolai aus Baden-Württemberg gewählt. Erstmals in der Geschichte der Bundesvereinigung
Verfahren im Umgang mit der Automatikregelung
12.02.2021 Unser Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung teilt mit, dass die Führerscheinstellen in Niedersachsen mit nachfolgendem Text zum Umgang mit der Automatikregelung angeschrieben wurden: Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Information teile ich mit, dass die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung“ am 09.12.2020 im BGBl. I, S. 2704, verkündet worden ist. Damit wird für Bewerber und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B die Möglichkeit geschaffen, auf die sogenannte Automatikbeschränkung zu verzichten bzw. diese Beschränkung aufzuheben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden
Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen
Ab 01.01.2021 muss dem aaSoP auf Verlangen ein Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen für das jeweilige Prüfungsfahrzeug ausgehändigt werden. Dieses Datenblatt finden unsere Mitglieder im internen Bereich unter der Rubrik -Aktuelles-.
Studie zu Prüfungsangst bei Führerscheinprüflingen
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, die Anfragen zur Nennung von Fahrschulen, die sich auf Fahrangst bzw. Prüfungsangst bei Fahrschülern spezialisiert haben, nehmen permanent zu. Daher möchten wir eine Studie zu Prüfungsangst bei Führerscheinprüflingen unterstützen. Diese Studie wird von Herrn Prof. Dr. Rainer Banse, vom Institut für Sozial- und Rechtspsychologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Frau Dipl.-Psych. Claudia Happe, Fahrlehrerin und Fachpsychologin für Verkehrspsychologie aus Wesel, durchgeführt. Nach Abschluss der Studie bekommen wir die Ergebnisse. Zusätzlich bekommen wir später den fertig entwickelten Fragebogen zur Erkennung von besonders ängstlichen Fahrschülern zur Verfügung gestellt. Bitte leiten Sie den unten stehenden Befragungslinks an
Die „neue“ Anhängerhaftung
Zum 17.07.2020 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach bei Unfällen von Fahrzeugen mit Anhängern nunmehr wieder vorrangig der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Mit dieser Neuregelung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2010 korrigiert, wonach bei einem Unfall mit einem Gespann der Schadenaufwand in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen war. Nunmehr sind in das StVG die §§ 19 und 19a neu eingefügt worden, die die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zusammengefasst gesetzlich neu regeln. Beim Fahren mit einem Gespann haftet nunmehr grundsätzlich wieder ausschließlich das Zugfahrzeug. Deren Kfz-Haftpflichtversicherer ist