Neues Recht in der BKF-Qualifikation

anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV

Nr. 53302426.08.2024Mo.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53392428.11.2024Do.Laatzenzur Anmeldung

Nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2018/645 vom 18. April 2018 sind die Mitgliedsstaaten in der Verantwortung, das jeweilige nationale Berufskraftfahrer- qualifikationsrecht an die geänderten Vorschriften anzupassen. Diese Änderungen sind in 2021 in Kraft getreten.

Foto / Adobe Stock

Die Rechtsänderungen werden unter anderem neu formulierte bzw. neu definierte Ausnahmen, die Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie neue rechtliche Grundlagen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten und vieles mehr beinhalten. Die Änderungen, die sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in das nationale Recht ergeben, sind so umfangreich, dass es Grund genug ist, sich im Rahmen eines eintägigen Seminars damit zu befassen.

Seminarkosten
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)

1 Tag
Mitglieder eines Verbandes der BVF190,00 €
Nichtmitglieder245,00 €


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Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

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