anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV
Nr. 532125 | 20.03.2025 | Do. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 532225 | 12.05.2025 | Mo. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 532825 | 24.11.2025 | Mo. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 533225 | 09.12.2025 | Di. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2018/645 vom 18. April 2018 sind die Mitgliedsstaaten in der Verantwortung, das jeweilige nationale Berufskraftfahrer- qualifikationsrecht an die geänderten Vorschriften anzupassen. Diese Änderungen sind in 2021 in Kraft getreten.
Die Rechtsänderungen werden unter anderem neu formulierte bzw. neu definierte Ausnahmen, die Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie neue rechtliche Grundlagen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten und vieles mehr beinhalten. Die Änderungen, die sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in das nationale Recht ergeben, sind so umfangreich, dass es Grund genug ist, sich im Rahmen eines eintägigen Seminars damit zu befassen.
Seminarkosten (nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei) |
1 Tag |
Mitglieder eines Verbandes der BVF | 190,00 € |
Nichtmitglieder | 245,00 € |
Zurück zur Übersicht | Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann Tel.: 05 11-87 65 07 13 Mail: s.bornemann@flv-nds.de |