Güterkraftverkehrsrecht

anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV

Nr. 53272414.05.2024Di.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53342420.11.2024Mi.Laatzenzur Anmeldung
Nr. 53362425.11.2024Mo.Laatzenzur Anmeldung

Hier wird aus der BKrFQV Anlage 1, Liste der Kenntnisbereiche das Ziel 3.4 abgedeckt.
In diesem Seminar werden Sie umfassend in die rechtlichen Grundlagen des Berufsalltags im nationalen und internationalen Nah- und Fernverkehr unterwiesen.

Die Transportwirtschaft mit dem / der Fahrer*in als Umsetzer vor Ort hat unzählige Vorschriften zu beachten. Nur gut geschultes Personal ist in der Lage, die Anforderungen des innerdeutschen und grenzüberschreitenden Verkehrs zu erfüllen. Hohe Strafzahlungen, die das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens gefährden können, sind nicht selten die Konsequenz. Hier steht gerade der Ausbilder in einer hohen Verantwortung.

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• Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
• Beförderungsgenehmigungen
• Beförderungsdokumente
• Genehmigungen im internationalen Verkehr
• Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
• Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter

Seminarkosten
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)

1 Tag
Mitglieder eines Verbandes der BVF 190,00 €
Nichtmitglieder 245,00 €


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Ansprechpartnerin:  Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

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