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521024 FES Fortbildung für Seminarleiter*innen anerkannt nach § 53 (2) FahrlG

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen.  Die Schulungen finden in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V. in Laatzen statt. Ein auf das modernste ausgestatteter Seminarraum steht den Teilnehmern zur Verfügung. Erfahrene Dozenten schulen die Interessierten in jeweils 8 Unterrichtseinheiten pro Modul.  Selbstverständlich dürfen auch Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer teilnehmen. Weitere ausführliche Informationen

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Die Anhängerhaftung

Zum 17.07.2020 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach bei Unfällen von Fahrzeugen mit Anhängern nunmehr wieder vorrangig der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Mit dieser Neuregelung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2010 korrigiert, wonach bei einem Unfall mit einem Gespann der Schadenaufwand in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen war. Nunmehr sind in das StVG die §§ 19 und 19a neu eingefügt worden, die die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im

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