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Der Verband wurde am 3. Mai 1948 unter dem Dach des Verbandes für das Verkehrsgewerbe des Landes Niedersachsen gegründet, da von den Alliierten zunächst die Bildung von Vereinen verboten worden war. Auf der Generalversammlung am 3. August 1951 beschlossen die Mitglieder den Austritt aus dem Verband der britischen Zone und firmierten unter dem Namen „Verband der Kraftfahrlehrer e.V. Niedersachsen”. Unter der Anerkennung als nichtpolitische Organisation wuchs der Verein kontinuierlich und gewann als fachliche Körperschaft innerhalb und außerhalb Niedersachsens an Geltung und Ansehen.

Der Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V. – so die Bezeichnung seit 1976 – vertritt heute etwa 2300 Fahrlehrer und erreicht damit eine hohe Organisationsquote. Der Verband ist auf Grundlage der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung demokratisch verfasst und organisiert. Das höchste Beschlussorgan ist die mindestens einmal im Jahr einzuberufende Mitgliederversammlung. Der Vorstand des Landesverbandes setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand, der alle vier Jahre durch die Mitgliederversammlung direkt gewählt wird, und den Bezirksvorsitzenden, die alle vier Jahre in den Bezirken gewählt werden. Dabei stehen die Bezirksvorsitzenden ihren Kreisvorsitzenden bei der Arbeit vor Ort zur Seite.

Der Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V. versteht sich als ein offener, nach ethischen Grundsätzen handelnder Fachverband, der allen Kolleginnen und Kollegen – selbstständigen und angestellten – zuverlässige berufsständische Vertretung sowie Dreh- und Angelpunkt sein will. Aus diesem Grund stellt sich der Verband Tag für Tag den mannigfaltigen Anforderungen seiner Mitglieder und den Erwartungen der Öffentlichkeit. Er tritt kompromisslos für hohe Qualität der Fahrausbildung ein.

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Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V.
Der Vorstand