Anwesenheitspflicht bei Fahrlehrerfortbildungen nach § 53 FahrlG
Aus gegebenem Anlass hat uns die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit nachfolgender Mail auf die Anwesenheitspflicht bei Fahrlehrerfortbildungen hingewiesen: „Sehr geehrter Herr Quentin,aus ggb. Anlass weise ich die…