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Mit Inkrafttreten des geänderten Fahrlehrergesetzes am 01.01.2018 wurde eine verpflichtende Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen eingeführt.

Demnach müssen Ausbildungsfahrlehrer*innen alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Die Frist beginnt mit Anzeige der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Inhalt dieser Fortbildung:

Rechtliche Grundlagen

– Änderungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des /der Fahrlehrers*in
– Änderungen der Ausbildung zum / zur Fahrlehrer*in
– Änderungen in der Prüfung zum / zur Fahrlehrer*in
– Rechte und Pflichten des / der Ausbildungsfahrlehrers*in und des / der Fahrlehreranwärters*in

Gestaltung des Lehrpraktikums des / der Fahrlehreranwärters*in in der Ausbildungsfahrschule

– Ausbildungsplan
– Dokumentation der Ausbildung

Die Fahrlehrerprüfung

– Qualitätskriterien für einen guten Unterricht
– Lehrproben planen und dokumentieren

Seminarkosten:
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
1 Tag
für Mitglieder eines Verbandes der BVF 190,00 €
für Nichtmitglieder 235,00 €

Ansprechpartnerin:
Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de