Nr. 500625 | 09. - 11.10.2025 | Do. - Sa. | Laatzen | zur Anmeldung |
Da die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nicht erlauben, dass der Inhaber einer Ausbilderberechtigung für Stapler mit Hubmast auch Teleskopstapler ausbilden kann, bieten wir diese entsprechenden Ausbilderseminare an.
Theoretische Ausbildung:
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- Anforderungen und Ausbildung von Ausbildern von Teleskopstaplerbedienern
- Gesetzliche Bestimmungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsbestimmungen, DGUV-V, -R, -G, -I, Schutzausrüstung (PSA)
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Starrer Oberwagen
- Drehbarer Oberwagen
- Anforderungen an die Ausbildungsstätte
- Anschläger und Einweiser
Praktische Ausbildung:
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- Einweisung in den Teleskopstapler
– Starrer Oberwagen
– Drehbarer Oberwagen - Tägliche Einsatzkontrolle
- Lastaufnahme: Gabel-, Schaufel-, Seilwinde (Kranbetrieb)
- Fahr-, und Stapel-, Schaufel- und Kranübungen
- Wechsel von Lastaufnahmemitteln
- Anschläger und Einweiser
- Einweisung in den Teleskopstapler
Die Qualifizierung gliedert sich in zwei Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Qualifikation für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Bitte beachten Sie:
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne ist eine separate Ausbildung, die wir bei Bedarf anbieten.
Die Unterrichtszeit beträgt täglich 10 Std.à 45 Min. (8:00 – 16.30 Uhr)
Dieses Seminar berechtigt, nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung, Teleskopstaplerbediener auszubilden.
Seminarkosten: | 3 Tage | |
für Mitgl. eines Verbandes der BVF | 1.035,00 € zzgl. MwSt. | |
für Nichtmitglieder | 1.225,00 € zzgl. MwSt. |
– Diese Seminare führen wir nur für Fahrlehrer/innen durch –
Zurück zur Übersicht | Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann Tel.: 05 11-87 65 07 13 Mail: s.bornemann@flv-nds.de |