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Nr. 50062509. - 11.10.2025Do. - Sa.Laatzenzur Anmeldung
2026
Nr. 50062608. - 10.10.2026Do. - Sa.Laatzenzur Anmeldung

Da die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nicht erlauben,  dass der Inhaber einer Ausbilderberechtigung für Stapler mit Hubmast auch Teleskopstapler ausbilden kann, bieten wir diese entsprechenden Ausbilderseminare an.

Theoretische Ausbildung:

– Anforderungen und Ausbildung von Ausbildern von Teleskopstaplerbedienern
– Gesetzliche Bestimmungen
– Unfallverhütungsvorschriften
– Sicherheitsbestimmungen, DGUV-V, -R, -G, -I, Schutzausrüstung (PSA)
– Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
– Starrer Oberwagen
– Drehbarer Oberwagen
– Anforderungen an die Ausbildungsstätte
– Anschläger und Einweiser

Praktische Ausbildung:

– Einweisung in den Teleskopstapler
– Starrer Oberwagen
– Drehbarer Oberwagen
– Tägliche Einsatzkontrolle
– Lastaufnahme: Gabel-, Schaufel-, Seilwinde (Kranbetrieb)
– Fahr-, und Stapel-, Schaufel- und Kranübungen
– Wechsel von Lastaufnahmemitteln
– Anschläger und Einweiser

Die Qualifizierung gliedert sich in zwei Stufen:

Stufe 1: Allgemeine Qualifikation für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)

Bitte beachten Sie:
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne ist eine separate Ausbildung, die wir bei Bedarf anbieten.

Die Unterrichtszeit beträgt täglich 10 Std.à 45 Min. (8:00 – 16.30 Uhr)

Dieses Seminar berechtigt, nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung, Teleskopstaplerbediener auszubilden.

 

 

– Diese Seminare führen wir nur für Fahrlehrer/innen durch – 

Seminarkosten:

für Mitglieder eines Verbandes der BVF

für Nichtmitglieder

3 Tage

1.035,00 € zzgl. MwSt.

1.225,00 € zzgl. MwSt.

Ansprechpartnerin:
Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de