Ab 01.01.2018 haben Inhaber*innen einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar für Fahranfänger*innen (ASF) und einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme Fahreignungsseminar (FES) alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für die jeweilige Erlaubnis teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung für das jeweilige Seminar vermittelt werden.
Die Fortbildungsverpflichtung wurde also auf einen zweijährigen Zeitraum verlängert. Gleichzeitig sind die Stichtage innerhalb des Jahres hinfällig. Alle Fristen beziehen sich auch in diesem Bereich auf das Jahresende.
Nr. 520226 ASF 20.02.2026 Fr. Laatzen BELEGT
Nr. 522326 FES 21.02.2026 Sa. Laatzen zur Anmeldung
Nr. 520426 ASF 22.09.2026 Di. Oldenburg zur Anmeldung
Nr. 520526 FES 10.11.2026 Di. Oldenburg zur Anmeldung
Nr. 520626 ASF 11.11.2026 Mi. Oldenburg zur Anmeldung
Nr. 520726 ASF 02.12.2026 Mi. Laatzen zur Anmeldung
| Seminarkosten: (nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei) |
1 Tag |
| für Mitglieder eines Verbandes der BVF | 190,00 € |
| für Nichtmitglieder | 235,00 € |
Fortbildungspflichten § 53 FahrlG