anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV
Nr. 533524 | 21.11.2024 | Do. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 533824 | 27.11.2024 | Mi. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 531625 | 19.02.2025 | Di. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 532325 | 13.05.2025 | Di. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 532925 | 25.11.2025 | Di. | Laatzen | zur Anmeldung |
Nr. 533425 | 12.12.2025 | Fr. | Laatzen | zur Anmeldung |
Hier wird aus der BKrFQV Anlage 1, Liste der Kenntnisbereiche das Ziel 2.1 abgedeckt.
Nach wie vor stellt die Verwendung des Fahrtenschreibers für viele Fahrer*innen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eine nahezu unüberwindliche
Hürde dar. Unzureichende Kenntnisse über die Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten sowie Fehler bei der Bedienung der Geräte, aber auch die ständige Veränderung in der Bedienung der Geräte ziehen bei Kontrollen auf der Straße oder in den Betrieben oft hohe Geldbußen nach sich. Dabei sind Geldbußen möglich, die den Weiterbestand des Unternehmens durchaus gefährden können.
Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, brauchen wir in der Aus- und Weiterbildung der Fahrer*innen gut geschulte Ausbilder*innen. In diesem Seminar werden wir uns umfassend mit den Sozialvorschriften befassen. Ferner wird es möglich sein, an Übungsgeräten das Erlernte sofort in die Praxis umzusetzen.
Weiterhin wird die Anwendung von Auslesesoftware erprobt, um sofort überprüfen zu können, welche Eintragungen auf der Fahrerkarte abgespeichert wurden. Gleichzeitig wollen wir die häufigsten Fehler der Fahrer*innen bei der Benutzung der Geräte analysieren und Möglichkeiten der Abhilfe vorstellen.
Seminarkosten (nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei) |
1 Tag |
Mitglieder eines Verbandes der BVF | 190,00 € |
Nichtmitglieder | 245,00 € |
Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann Tel.: 05 11-87 65 07 13 Mail: s.bornemann@flv-nds.de |