CE-, DE-Fortbildung

anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV

Nr. 53462206. – 08. Oktober 2022 / belegtDo. – Sa.Laatzen

Diese Fortbildung mit hohem fahrpraktischem Anteil ist gemäß § 53 (1) FahrlG anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen nach § 7 BKrFQV für eine Ausbilderweiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation.

Folgende Themenschwerpunkte werden in dieser Fortbildung behandelt:

1. Moderne Fahrerassistenzsysteme in Lastkraftwagen und Bussen: Einsatz in Ausbildung und Prüfung.

2. LKW/BUS-Simulatoren: Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes im Bereich der beschleunigten Grundqualifikation und der Fahrausbildung.

Foto: Adobe Stock

3. Elektromobilität im Linieneinsatz: TRASCO / IKARUS der vollelektrischen IKARUS 120 e-Bus.Der Einsatz von Simulatoren in Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes im Bereich der beschleunigten Grundqualifikation und der praktischen Fahrausbildung ist ein Themenschwerpunkt dieser Spezialfortbildung. Wir werden uns zum Pro und Contra in Bezug auf den Einsatz von LKW/Bus-Simulatoren in der Fahrausbildung und in der beschleunigten Grundqualifikation austauschen und die maßgeblichen Rechtsvorschriften und deren Auslegung in Bezug auf den Einsatz von LKW/Bus-Simulatoren im Bereich der beschleunigten Grundqualifikation kennenlernen. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung rundet das Thema ab.

Im fahrpraktischen Teil der CE-, DE- Fortbildung steht die Umsetzung der Anforderungen an die zu fahrenden Prüfungsaufgaben zum 01.06.2022 im Vordergrund. Seit diesem Zeitpunkt sind in der praktischen Prüfung die Bedienung von ein bis zwei Fahrerassistenzsystemen der Längs- und Querführung durch den Fahrerlaubnisbewerber zu zeigen. Zu diesem Zweck stehen LKW – Kombinationen und Busse verschiedener Hersteller zur Verfügung, um die Funktion und Wirkungsweise der verschiedenen Systeme der Hersteller praktisch zu „erfahren“.

Die Elektromobilität ist im ÖPNV lange angekommen. Bereits 2019 wurde die „Clean Vehicles Directive“ (CVD) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Diese Richtlinie gibt Behörden und Verkehrsbetreibern verbindliche Ziele für die Beschaffung von sauberen, energieeffizienten Fahrzeugen (z. B. Elektrobusse) vor. Damit soll der bisher konventionell angetriebene ÖPNV durch emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge nach und nach ersetzt werden. Die Richtlinie gibt vor, dass bis 2025 alle abgeschlossenen öffentlichen Aufträge für Neuanschaffungen mindestens 45 Prozent alternative Antriebe aufweisen sollen, die Hälfte davon emissionsfrei. Ab 2026 gilt sogar eine Quote von 65 %. 

Es ist also klar, dass diese Thematik zukünftig in unsere Fahrausbildung sowie die Berufskraftfahrerqualifikation einfließen muss. In der Fortbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Information zur E-Busproduktion anhand des vollelektrischen IKARUS-12m-Elektro-Niederflur-Stadtbusses.
  • Elektromobilität im Schwerlastbereich.
  • Besonderheiten im Bereich der Ladeinfrastruktur für E-Busse.
  • Komponenten und Funktionsweise eines Elektro-Buses (inklusive Service und Training) – theoretisch und praktisch am vollelektrischen Niederflur-Solo-City-Bus „IKARUS 120 e“, mit Testen im Fahrbetrieb.
Seminarkosten
(nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei)
3 Tage
Mitglieder eines Verbandes der BVF 690,00 €
Nichtmitglieder 820,00 €
Zur Anmeldung

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Ansprechpartnerin:  Svenja Bornemann
Tel.: 05 11-87 65 07 13
Mail: s.bornemann@flv-nds.de

Fortbildung für Auszubildende und Bürokräfte

Wir bieten eine spezielle modulare Weiterbildung für Auszubildende und Büropersonal einer Fahrschule an. Die Veranstaltungsreihe „Qualifizierung von Büropersonal“ führt umfassend in die Besonderheiten der Fahrschulverwaltung ein. Interessierte haben die Möglichkeit die Module einzeln oder als Block zu buchen. 

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