anerkannt nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV
Hier wird aus der BKrFQV Anlage 1, Liste der Kenntnisbereiche das Ziel 3.8 abgedeckt.
Egal ob Linien- oder Reiseverkehr. Der / Die Fahrer*in hat eine hohe Verantwortung. Nicht nur für die Sicherheit der Fahrgäste, sondern auch über die Einhaltung der Vorschriften der Personenbeförderung. Nur gut ausgebildetes Personal kann den Herausforderungen gerecht werden. Eine Vielzahl von Vorschriften gilt es zu beachten, Genehmigungen sind erforderlich. Nicht nur für den / die Fahrer*in, auch für den / die Ausbilder*in eine umfangreiche Aufgabe. Tragen Sie dazu bei, dass der / die Fahrer*in sein „Handwerk“ versteht und ein / e wertvolle / r Mitarbeiter*in zum Wohle seines / ihres Unternehmens ist.

• Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
• Freistellungsverordnung
• Beförderung bestimmter Personengruppen
• Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen
• Maße und Gewichte
Seminarkosten (nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei) | 2023 1 Tag |
Mitglieder eines Verbandes der BVF | 190,00 € |
Nichtmitglieder | 245,00 € |
Zurück zur Übersicht | Ansprechpartnerin: Svenja Bornemann Tel.: 05 11-87 65 07 13 Mail: s.bornemann@flv-nds.de |