Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt. Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Insbesondere Deutschland hatte die gemeinsame europaweite Lösung vorangetrieben. Da nicht sicher ist, ob die Verordnung im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens ggfs. schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet werden kann, hat das BMDV die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen. Nach heutiger Rücksprache mit unserem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird in der kommenden Woche eine Info zu dieser Thematik veröffentlicht. Näheres lesen Sie hier in der Pressemitteilung des BMDV. Über den weiteren Verlauf in dieser Angelegenheit informieren wir umgehend. |
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Zusatztermine für ASF Fortbildungen für Seminarleiter*innen anerkannt nach § 53 (2) FahrlG in Oldenburg und Achim
am 07.10.2023 in Oldenburg und am 08.11.2023 in Achim
Aufzeichnung der Infoveranstaltung Datensicherheit in Fahrschulen vom Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V.
Livestream zum Thema „Datensicherheit in der Fahrschule“