Jedes Jahr aufs Neue müssen wir Beschwerden unserer Kollegen über nicht durchgeführte praktische Fahrerlaubnisprüfungen im Winterzeitraum anhören. Gestritten wird mit dem Prüfer des TÜV in der Regel über ungünstige Straßenverhältnisse durch Raureif oder stellenweise Glätte. Um Streitigkeiten in diesen Fällen zu vermeiden, machen wir hier noch einmal auf die hohe Verantwortung aller Beteiligten in Bezug auf die Gesundheit des Prüflings aufmerksam.
Bei der generellen Bewertung muss man berücksichtigen, dass nicht der Winter allein eine Rolle spielt. Bereits im Herbst oder bis ins Frühjahr hinein die Witterungs- und Straßenverhältnisse so ungünstig sein können, dass eine sichere Zweiradausbildung und Prüfung nicht möglich ist.
Ein generelles Verbot für einen bestimmten Zeitraum auszusprechen, ist nicht möglich. Wir haben in unserem Verbandsgebiet viel zu große Unterschiede bei den Witterungsbedingungen. Auf der einen Seite gibt es Bereiche im Harz, in denen der Wintereinbruch sehr früh kommen kann, auf der anderen Seite gibt es in anderen Bereichen wesentlich mildere Bedingungen. Kann die Ausbildung abgeschlossen werden? Wie sieht es am Prüfungstag aus? Neben den Fragen, wer bezahlt die ausgefallene Fahrstunde oder gar die Prüfung sollte für uns Fahrlehrer an erster Stelle unsere Verantwortung für den Schüler stehen, der sich zur Ausbildung in unserer Fahrschule angemeldet hat.
Wir uns mit dem TÜV Nord dahingehend abgestimmt, dass sich bei der Fragestellung ob eine Prüfung abgelegt werden kann oder nicht, Fahrlehrer und Sachverständiger abstimmen. Beide, Fahrlehrer und Sachverständiger, tragen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit des Prüflings. Diese Verantwortung muss bei der Entscheidung, ob eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann oder nicht, im Vordergrund stehen.
(D.Q./K.N.)